Sprottentaler Anglerverein e.V.
Am Pfefferberg 15
04626 Schmölln
Schickt uns eure Fangbilder. Egal ob groß oder klein, Aal oder Zander. Jeder kriegt einen Platz in unserer Galerie!
Ihr wart am Gewässer unterwegs und habt schöne, skurile oder lustige Dinge fotografiert? Her damit!
Unser Gästebuch steht für jeden offen, der unsere Seite besucht. Sagt uns, was gut oder verbessrungswürdig ist!
Jeden ersten und dritten Montag in den Monaten November bis März, außer an Feiertagen, von 17:00-19:00 Uhr im Schmöllner Büro.
In den Monaten April bis Oktober an jedem 1. Freitag zum Stammtisch ab 17:00 Uhr in Saara.
Vorstandssitzung: Jeden 3. Montag im Monat ab 18:30 Uhr, außer an Feiertagen.
Informationen zum Bezug, Gültigkeit und den Gewässern hier.
Jeder Besitzer eines gültigen Fischereischeins ist an unseren Gewässern ein gern gesehener Gast. Die Wahl, welchen Erlaubnisschein Sie sich kaufen möchten, liegt dabei ganz bei Ihnen.
Prinzipiell gelten unsere Gast-Erlaubnisscheine von 0:00-24:00 Uhr des jeweiligen Tages. Um es unseren Gästen zu ermöglichen, eine ganze Nacht an unseren Gewässern zu verbringen, haben wir im vergangen Jahr eine 2-Tages-Karte zu vergünstigten Konditionen eingeführt.
Sie können mit dem von Ihnen erworbenen Gast-Erlaubnisschein folgende Gewässer des SAV e.V. befischen:
WICHTIG: Bitte informieren Sie sich vor dem Kauf eines Gast-Erlaubnisscheines über die aktuellen Gegebenheiten am Gewässer. Dies gilt insbesondere für geplante Arbeitseinsätze, die Sie in der Ausübung des Angeln beeinträchtigen könnten.
Da in unserem Verein abweichende Schonmaße vom Thüringer Fischereigesetz und seinen Verordnungen gelten, orientieren Sie sich bitte an unserer Gewässerordnung und an den Bestimmung für Gastangler des SAV e.V. Beides steht Ihnen unter zum Download bereit.
Alle anderen Gewässer dürfen mit einem Gast-Erlaubnisschein nicht beangelt werden.
Wir weisen aus gegebenen Anlass darauf hin, dass an Inhaber eines Touristen-Fischereischeines keine Gast-Erlaubnisscheine verkauft werden.
Erlaubnisscheine für Gastangler des SAV e.V. sind als 1-Tages-, 2-Tages- oder Jahres-Erlaubnisschein erhältlich. Jeder Gastangler erhält zu seinem persönlichen, personengebundenen Erlaubnisschein eine Fangliste sowie eine Gewässerordnung. Der Bezug mehrerer Erlaubnisscheine innerhalb eines Jahres ist möglich.
Zum aktuellen Zeitpunkt (01/2014) gibt eine keine Limitierung des Gesamtkontingentes an Erlaubnisscheinen für Gastangler. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, dieses einzuführen, sofern äußere Umstände dies notwendig erscheinen lassen.
Kosten der Gast-Erlaubnisscheine:
Die Fanglisten sind mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres an den Sprottentaler Anglerverein e.V. zurückzugeben, um auch im Folgejahr weiterhin Gast-Erlaubnisscheine beziehen zu können.
Folgefanglisten sind während der Bürozeiten erhältlich. Bitte beachten Sie die in der Gewässerordnung angegebenen Jahresfangbegrenzungen.
Verkaufsstelle | Anschrift | Telefon | Öffnungszeiten | Homepage |
Gaststätte Ratskeller Gößnitz |
Bahnhofsstraße 2 04639 Gößnitz |
0160/8441137 | Mo-Fr von 10:00 bis 14:00 Uhr | https://de-de.facebook.com/pages/category/Interest/Ratskeller-G%C3%B6%C3%9Fnitz-720757008114559/ |
Tourismusinformation Altenburg |
Markt 17 04600 Altenburg |
03447/512800 | Mo-Fr von 9:00 bis 18:00 Uhr
Sa von 10:00 bis 16:00 Uhr So (April bis Dezember) 10:00 bis 16:00 Uhr |
http://www.altenburg-tourismus.de/node/51 |
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