Sprottentaler Anglerverein e.V Schmölln
Sprottentaler Anglerverein e.V Schmölln

Hier finden Sie uns

Sprottentaler Anglerverein e.V.

Am Pfefferberg 15

04626 Schmölln

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

+49 34491 55297 an

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Was gefangen?

Schickt uns eure Fangbilder. Egal ob groß oder klein, Aal oder Zander. Jeder kriegt einen Platz in unserer Galerie!

Besondere Momente?

Ihr wart am Gewässer unterwegs und habt schöne, skurile oder lustige Dinge fotografiert? Her damit!

Redebedarf?

Unser Gästebuch steht für jeden offen, der unsere Seite besucht. Sagt uns, was gut oder verbessrungswürdig ist!

Bürozeiten

Jeden ersten und dritten Montag in den Monaten November bis März, außer an Feiertagen, von 17:00-19:00 Uhr im Schmöllner Büro.

 

In den Monaten April bis Oktober an jedem 1. Freitag zum Stammtisch ab 17:00 Uhr in Saara.

 

Vorstandssitzung: Jeden 3. Montag im Monat ab 18:30 Uhr, außer an Feiertagen.

Gastangelkarten

Informationen zum Bezug, Gültigkeit und den Gewässern hier.

Gern gesehene Gäste...

Als gemeinnütziger Verein wollen wir es auch Personen, welche sich nicht in unserem Verein engagieren ermöglichen, unsere Gewässer kennenzulernen und somit mehr über den Verein zu erfahren. Hierfür bieten wir über ein Netz an verschiedenen Verkaufsstellen im gesamten Altenburger Land Gastangelberechtigungen an.

 

Wie Sie diese beziehen können, was die Voraussetzungen für deren Erwerb sind und in welchen Gewässern des Sprottentaler Anglervereins e.V. Sie mit diesen temporär begrenzten Erlaubnisscheinen angeln können, erfahren Sie auf der nahstehenden Seite.

 

Der Zweigverein Gewässerfonds des VANT e.V.

Als Mitglied unseres Vereines ist es Ihnen grundsätzlich möglich, Austauschangelberechtigungen für die Bundesländer Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg sowie Mecklenburg-Vorpommern zu erwerben.

 

Für einen geringen Betrag können Sie mit diesen Erlaubnisscheinen die Angelfischerein in allen Gewässern ausüben, welche im jeweiligen Bundesland über den Gewässerfonds beangelt werden dürfen.

 

Auf der folgenden Seite erfahren Sie mehr über das Prozedere des Erwerbs, die Kosten sowie Bestimmungen.

 

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