Sprottentaler Anglerverein e.V.
Am Pfefferberg 15
04626 Schmölln
Schickt uns eure Fangbilder. Egal ob groß oder klein, Aal oder Zander. Jeder kriegt einen Platz in unserer Galerie!
Ihr wart am Gewässer unterwegs und habt schöne, skurile oder lustige Dinge fotografiert? Her damit!
Unser Gästebuch steht für jeden offen, der unsere Seite besucht. Sagt uns, was gut oder verbessrungswürdig ist!
Jeden ersten und dritten Montag in den Monaten November bis März, außer an Feiertagen, von 17:00-19:00 Uhr im Schmöllner Büro.
In den Monaten April bis Oktober an jedem 1. Freitag zum Stammtisch ab 17:00 Uhr in Saara.
Vorstandssitzung: Jeden 3. Montag im Monat ab 18:30 Uhr, außer an Feiertagen.
Informationen zum Bezug, Gültigkeit und den Gewässern hier.
Jedes Mitglied des Sprottentaler Anglerverein e.V. hat die Möglichkeit, Gewässerfondskarten des DAV/VANT e.V. zu erwerben. Der Erwerb der Gewässerfondskarten ist für jeden freiwillig. Es besteht keinerlei Verpflichtung!
Es stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Gewässerfonds | Abkürzung | Kosten |
Brandenburg | GB | 5,- € (zurzeit bitte nicht bestellen) |
Mecklenburg-Vorpommern | GMV | 10,- € |
Sachsen-Anhalt | GSA | 5,- € (zurzeit bitte nicht bestellen) |
Sachsen | GS | 10,- € für Mitglieder mit Wohnsitz in Thüringen. Mitglieder mit Wohnsitz in Sachsen bezahlen entweder 1.) 6,- €, wenn sie dem SAV e.V. bis zum 31.12.2007 beigetreten sind oder 2.) 20.- €, wenn sie dem SAV e.V. nach dem 31.12.2007 beigetreten sind. |
Thüringen | GT | 25,- € ab 2020 |
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag für die Bestellung Ihrer Gewässerfondskarten ausschließlich wie folgt:
Kontoinhaber : Sprottentaler Anglerverein e.V.
IBAN : DE27 8305 0200 1306 0001 29
BIC : HELADEF1ALT
Bankname : Sparkasse Altenburger Land
Verwendungszweck: Name, Vorname, Mitgliedsnummer, Abkürzungen
Beispiel: Mustermann, Max, 007, GS, GT
Verzichten Sie auf sonstige Zusätze wie: Gewässerfonds, Mitgliedsnr.: XXX, Sachsen, usw.!
Die Bestellfrist für das Folgejahr endet mit sofortiger Wirkung prinzipiell am 15.11. des Vorjahres. Sollten Sie diesen Termin nicht eingehalten haben, ist es eine Ermessensentscheidung des Vorstands, ob Nachbestellungen möglich.
Eine Entscheidung hierzu wird zur dem Bestelltermin nachfolgenden Jahreshauptversammlung mitgeteilt.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsfüher oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.
Seit Beginn des Jahres 2012 sind wir mit dem Verband der sächsichen Angler in Übereinkunft getreten, dass aus Gründen der Gleichbehandlung aller Angler Mitglieder unseres Vereines, welche ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben, ihre Gewässerfondkarten bei den dortigen Ausgabestellen zu beziehen haben.
Um unnötige Verzögerungen und Missverständnisse auszuschließen, übernehmen wir für unsere sächsischen Mitglieder die Bestellung der Gewässerfondkarten für Sachsen. Alle anderen Gewässerfondkarten anderer Bundesländer können jedoch ganz normal per Überweisung unter Angabe der oben genannten Daten bezogen werden.
Sächsische Mitlgieder stellen an uns für Gewässerfondkarten Sachsen bitte einen formlosen Antrag unter Angabe folgender Daten:
Dieser Antrag sollte dem Vorstand bis zum Ende der Bestellfrist aller Gewässerfondkarten vorliegen. Wir erhalten Ihre Gewässerfondkarten postalisch mitsamt Angabe des zu entrichtenden Betrages. Dieser wird Ihnen anschließend vom uns bekannten Konto eingezogen. Bitte überweisen Sie daher bei Ihrer Bestellung den Betrag der Gewässerfondkarten Sachsen nicht mit!
Für alle, die sich näher mit der Thematik des Gewässerfonds, seiner Solidarprinzipien, den beinhalteten Gewässern und spezifischen Vorschriften der Fischereiberechtigten auseinander setzen wollen, sind folgende Links zu empfehlen.
VANT e.V.: Der Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V. ist der Verband, in welchem wir als Verein organisiert sind. Gleichzeitig ist er in Thüringen auch Ansprechpartner für den Zweigverein Gewässerfond im Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V. Informationen zur Entstehung jenes Vereins sowie zu den thüringischen Gewässern im Gewässerfond finden Sie unter folgenden Links:
LVSA e.V.: Der Landesverband Sächsischer Angler e.V. ist der sächsiche Verband, welcher im Rahmen des Gewässerfonds die sächsichen Gewässer verwaltet. Nähere Informationen zu dessen Standpunkten, dem Sächsischen Fischereigesetz sowie seiner Verordnungen und die Gewässerordnung und das aktuelle Gewässerverzeichnis des LVSA e.V. finden sie wie folgt:
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